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Dieses schön gelegene Zweifamilienhaus mit Teilkeller von 1966, erweitert 1985 mit Nebengebäuden aus einer früheren gewerblichen Nutzung befindet sich auf einem herrlichen, knapp 4.300 m² großen Wohngrundstück. Die beiden Wohneinheiten bieten zusammen rund 200 m² Wohnfläche (ca. 112 und 88 m²) und insgesamt 7 Zimmer. Das Haus ist teilmodernisiert.
Im vorderen Grundstücksbereich befinden sich noch ein Wirtschaftsgebäude (ca. 115 m²), ein Schuppen (ca. 70 m²), zwei Fertig-Garagen sowie 2 alte Gewächshäuser (ca. 180 m²). Der hintere, ca. 2.500 m² große Bereich ist unbebaut (derzeit Gartenfläche).
Diese Immobilie liegt in einer ruhigen Seitenstraße im dörflich geprägten Estorfer Ortsteil Leeseringen. Die kleine Gemeinde an der Weser mit seinen rund 1.800 Einwohnern an der B 215 liegt nur wenige Kilometer südlich der Kreisstadt Nienburg und gehört zur Samtgemeinde Mittelweser. Das Zentrum Nienburgs sowie die Auffahrt auf die B6 in Richtung Hannover sind mit dem Pkw in ca. 10 Minuten erreichbar.
Aufteilung des Zweifamilienhauses:
Wohnung 1: 3 Zimmer, Küche, Wannenbad mit Duschmöglichkeit und WC, Flur, Terrasse (ca. 19 m²), Windfang; Wfl. ca. 88 m².
Wohnung 2: 4 Zimmer, Küche (eingerichtet), Wannenbad, Duschbad mit WC, Flur, Wintergarten unbeheizt in Südausrichtung (ca. 12 m²), Windfang; Wfl. ca. 112 m².
Kellergeschoss: 2 Lagerräume, 2 Heizungsräume, Raum mit Hausanschlüssen, Zugang über Wohnung 2 und Kelleraußentreppe; Nfl. ca. 72 m²
Weitere Ausstattungsmerkmale der Wohnungen: Fenster ca.1985 und ca. 2005; Bäder W1 ca. 2008, W2 ca. 2020, WC 1966; Heizkörper W1 ca. 2013, W2 ca. 1966/1985/2020; Gasthermen: W1 2013, W2 2014; Stromhaupt- und Unterverteilung in den Wohnungen ca. 2005.
Wirtschaftsgebäude und Schuppen wurden ebenfalls Mitte der 1960er Jahre erstellt. Die beiden Fertiggaragen auf der Grundstückswestseite wurden in den 1980er Jahren aufgestellt. Hinter dem Wirtschaftsgebäude befinden sich noch 2 alte Gewächshäuser aus der vorherigen Nutzung als Gärtnerei; Nfl. ca. 180 m².
Die Immobilie eignet sich hervorragend Interessenten mit großen Platzbedarf für Hobby oder Beruf.
Evtl. ist das große Grundstück auch für Investoren interessant; lt. Gemeinde kein B-Plan; Bebauung gem. §34 BauGB. Vor einer Investition sollte aber eine Bauvoranfrage durchgeführt werden.
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